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Haushaltsrede von Norbert Berg zum Haushalt 2016

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Haushalt 2016

Stellungnahme der AWV zum Haushalt der Stadt Crailsheim

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Michl,

meine sehr geehrte Damen und Herren,

Sie erinnern sich. Am Abend des Silvesterabends 1986 wünschte Ihnen der damalige Kanzler Helmut Kohl ein frohes 1986.

Glaubte man zunächst, es handele sich um einen Versprecher unseres Kanzlers, stellte sich später heraus, dass die Neujahrsansprache vertauscht worden war. Man hatte die alte Ansprache des Jahres 1985 erneut gesendet.

Und: während der Rede des Kanzlers dürfte nur wenigen aufgefallen sein, dass er diese Rede schon einmal zu Silvester gehalten hatte.

Bei der Vorbereitung für diese Rede habe ich mir in Erinnerung gerufen, auch schon über das eine Thema meiner heutigen Ausführungen wiederholt vorgetragen zu haben.

A: Stadthalle

Ich überlegte mir kurz, ob ich es so machen soll, wie es dem Kanzler ergangen ist. Ich entschied mich indes, nicht Ihr Erinnerungsvermögen kontrollieren zu wollen sondern die damaligen Ausführungen kurz Revue passieren zu lassen.

Für den Haushalt 2004 führte ich aus:

„… Mich und unsere Fraktion bewegt immer noch die nicht gebaute Stadthalle. Es wird immer deutlicher, wie notwendig diese für Crailsheim als Mittelzentrum wäre.

Unsere Schulversorgung mit den dazu notwendigen Sportstätten wird nach Bezug des Lise-Meitner-Gymnasiums in diesem Jahr hervorragend sein.

Wenn sich jedoch die Crailsheimer Schüler zu ihren Abschlussveranstaltungen mangels geeigneter Hallenkapazitäten in Crailsheim in unsere Nachbargemeinden begeben müssen oder die 100-Jahr-Feier der Leonhard-Sachs-Schule die Jahnhalle brechend und unzumutbar füllt, sind dies beredte Beispiele für die Unterversorgung mit einer für unsere Stadt auch angemessenen Veranstaltungshalle. Unsere Nachbargemeinden sind insoweit im Verhältnis deutlich besser versorgt!

 

Der Haushalt gibt derzeit – wollte man andere Einrichtungen nicht abschaffen – nichts für die Errichtung der Stadthalle her…“

 

In der Folge habe ich die Einführung einer Bürgerstiftung vorgeschlagen.

Zwischenzeitlich gibt es diese Stiftung.

 

Für den Haushalt des Jahres 2007 beantragte ich für die AWV eine Rücklage für die Stadthalle zu bilden und führte hierzu aus:

 

Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer in 2006 sind deutlich höher ausgefallen. Aufgrund der verbesserten Konjunkturdaten werden erhöhte Einnahmen auch in den Folgejahren zu erwarten sein.

Wir haben eine Grundkonzeption für die Stadthalle beschlossen. Wir haben das hierzu notwendige Baugrundstück erworben.

Wir benötigen eine Stadthalle.

 

Wir beantragen deshalb, eine Rücklage zu bilden, in die jährlich, beginnend ab 2007 1 Mio. EUR angespart werden sollen, mindestens jedoch 500.000 €.

Diese Mittel wären zudem mit einem Sperrvermerk zu versehen.

 

Ein Teil der Mittel für die Stadthalle kann dabei sicherlich durch den Verkauf der Gewerbeflächen im Gewerbepark Rossfeld beschafft werden oder auch durch Veräußerung der  nicht mehr benötigten Grundstücke für den ursprünglichen Standort der Halle im Bereich der Jahnhalle.

 

Dass dieses Thema ein altes Thema für Crailsheim ist, ergibt sich aus einem Bericht der hiesigen Tageszeitung vom 24.3.1962.

Damals wurde Herr Bürgermeister Gebhardt dahin zitiert, als es um den Umbau der Jahnhalle für kulturelle Zwecke ging (mit Ausgaben für Heizung, Bühne, Aborte und Beleuchtung): „… es der Stadt kaum möglich sei, vor zehn Jahren eine Festhalle zu bauen..“

Der damalige Stadtrat Habermeier wird zitiert: „…man sollte durch den Umbau die Zeit bis zum Festhalle-Bau überbrücken..“, ein anderer Stadtrat Stillhammer dagegen: „…der Umbau bringe nur geringe Verbesserungen ..“.

 Meine Damen und Herren Kollegen, kommt Ihnen dies nicht bekannt vor.

Die Zeit ist reif, nach mehr als 45 Jahren! Packen wir’s endlich an!

 

Für das Jahr 2008 führte ich aus, nachdem die AWV das Stadthaus zum Thema gemacht hatte:

„… hat die AWV in einem Sondervorschlag Rathaussanierung und Stadthalle kombiniert.

Wir halten unser Konzept eines „Stadthauses“ für das Beste, was bislang zur Rathaussanierung vorgestellt wurde.

Deshalb möchte ich heute im Wesentlichen nur zu einem Thema sprechen.

Sie werden es ahnen, das „Stadthaus“ …“.

Die marode Bausubstanz der Jahnhalle erforderte es, die Frage der Stadthalle erneut in den Blick zu nehmen.

Nach über 60 Jahren kann auch die Verwaltung dieses Thema nicht mehr nach hinten verschieben. Zwischenzeitlich hat der „Jahnhallenersatz“ immerhin den 10. Rang  in der von der Verwaltung vorgesehenen Prioritätenliste erklommen.

Es gibt Bauwerke, die einfach gesagt, nur gegen teures Geld oder gar nicht mehr gerettet werden können.

Zu diesen Bauwerken gehört die Jahnhalle. Sie ist nicht mehr zu retten.

Die AWV stört(e) sich an den Überlegungen der Verwaltung, anstelle der Jahnhalle plötzlich wieder über eine Mehrzweckhalle zu debattieren.

Ursprüngliche Beschlusslage des Stadtrates war es doch, ein reines Veranstaltungsgebäude zu erstellen.

Deshalb ist der Planansatz der Verwaltung zum VermHH … einen Betrag von 50 T€ als Planungsrate für die Jahnhalle einzustellen, nicht nachvollziehbar….“

 

In der GR-Sitzung vom 23.9.2015 wurde die Stadthalle wieder einen Schritt weitergebracht.

Mehrheitlich wurde eine kleinere Stadthallenlösung auf den Weg gebracht, mit der Aufgabe an die Verwaltung, die weitere Planung anzugehen.

Wir haben nunmehr folgende Grundlagen:

(1)  Grundstück für die Stadthalle

(2)  Festlegung des Standortes an der Schönebürgstraße

(3)  Festlegung eines reduzierten Raumprogrammes

(4)  Sanierungsgebiet Volksfestplatz

Wir haben von Seiten der AWV mehrheitlich bislang die Stadthalle als Solitär in den Vordergrund gerückt.

Wir wären jedoch kompromissbereit, was die Andockung der Stadthalle an eine ggf. gemeinsam mit einer weiteren Sporthalle zu nutzende Versorgungseinheit anbetrifft.

Lieber die kleine Stadthallenlösung mit einer gemeinsamen Versorgungseinheit, als keine Kultur- und Veranstaltungshalle.

Ich darf daran erinnern, wir hatten zur Vermeidung einer teuren Stadthallenlösung eine Kombination der Stadthalle mit dem Stadthaus vorgeschlagen gehabt.

Wäre man unseren Vorschlägen gefolgt, wäre der Bürgersaal im Stadthaus längst Wirklichkeit!

Da der STEP-Prozess eine Stadthalle als eines der wichtigsten kulturpolitischen Ziele nochmals bestätigte und sämtliche Voraussetzungen für eine zügige Umsetzung nunmehr gegeben sind, beantragen wir, für den Haushalt 2016 bereits eine Planungsrate in Höhe von 0,5 Mio. € einzustellen.

Wenn wir auf die Kostengrobschätzung des Jahres 2013 zurückblicken, war damals von Kosten in Höhe von 7,1 Mio. € die Rede für die kleine Stadthallenlösung ausgegangen worden.

Wir sind in der Lage und willens, dieses Projekt endlich anzugehen.

Wir benötigen hierzu auch keine Bürgerbefragung; unsere Bürger sind nämlich nicht gegen eine Stadthalle, sie haben nach über 50 Jahren Auseinandersetzungen hierüber fast den Glauben hieran verloren!

An der Finanzierbarkeit der Halle haben wir keine Bedenken!

Der Kernhaushalt ist schuldenfrei. Die Steuereinnahmen sprudeln weiterhin. Die Halle befindet sich in einem Sanierungsgebiet.

Schon die jetzt in 2015 erzielte weitere Gewerbesteuerüberschuss von rund 700 T€ kann hierfür mit einbezogen werden.

Packen wir’s an.

 

Zu einzelnen Haushaltspositionen

Der Haushalt ist als solcher in Ordnung. Deswegen können wir uns Kritikpunkte hierzu ersparen.

Herrn Finanzbürgermeister Rilk, Herrn Kämmerer Eisele  und ihren Mitarbeitern vielen Dank  für dieses kompakte Werk.

Indessen stellen wir zu den nachfolgenden Haushaltspositionen folgende Anträge bzw. Punkte zur Diskussion:

 

  1. Reformationsweg 37 T€

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 9.6.2011 mehrheitlich beschlossen, einen Finanzierungsanteil von bis zu 25.000 € zu übernehmen.

Der weitere Zuschuß in dieser Höhe gehört nicht zu den Pflichtaufgaben der Kommune. Die Überlegungen für diesen Weg sind in erster Linie in kirchlichen Gremien geboren worden. Für die weiteren Stelen werden sich auch weitere Spender finden, somit ist eine direkte Beteiligung der Stadt nicht erforderlich.

Der weitere Zuschuss erschließt sich deshalb nicht – oder wurde dieser nur angeführt, um einen Zuschuss des Landes in Höhe von 37.000 € (vgl. Seite 76 HH-Pl.) abzugreifen?

 

  1. Vollausbau Wirtschaftsweg Mittle Au Ingersheim 85 T€

Der Ausbau wird zum erheblichen Teil – nämlich 74 % – über private Grundstücke geführt, an denen die Stadt kein Eigentum hält.

Es ist unüblich und kann nicht akzeptiert werden, dass privaten Grundstückseigentümern Zufahrten / Zuwege mit öffentlichen Mitteln zur Verfügung gestellt werden und diese sich nicht einmal kostenmäßig beteiligen sollen.

Üblicherweise sind solche Ausbaukosten von den beteiligten Grundstückseigentümern gemeinsam zu erbringen und nicht allein von der öffentlichen Hand.

Wir beantragen, den Ausbau durch die Stadt Crailsheim nicht durchzuführen und den Ansatz zu streichen.

 

  1. Ausweichsportplatz Goldbach 90 T€ (Grunderwerbskosten)

Wir beantragen, diesen Ansatz zu streichen.

Ein echter Bedarf ist nicht festzustellen. Bislang war der eine Sportplatz ausreichend.

Aufgrund der verringerten Schülerzahlen kooperieren bereits verschiedene Fußballvereine mit ihren Mannschaften.

Eine Kooperation ist auch für die im Stadtgebiet vorhandenen und unseres Erachtens ausreichenden Sportplätze möglich; diese sollten einer möglichst gemeinsamen Nutzung zugeführt werden.

Zudem: Die Herstellung des beabsichtigten Ausweichsportplatzes in der Hanglage oberhalb von Goldbach würde erhebliche Erdbewegungen und damit erhebliche Kosten verursachen. Außerdem käme der Erwerb 30.000 € teurer, als in der Sitzung vom 28.4.2010 erörtert. Damals war noch von Erwerbskosten von 60.000 € die Rede.

Außerdem war zu hören, dass der Sportverein einen alternativen Ausweichsportplatz an der Kläranlage, der flach unten im Tal gelegen wäre, abgelehnt hat.

 

  1. Einnahme-/Ausgabesituation Volksfest

 

Wir haben eine Benutzungsentgeltregelung für den Vergnügungspark und die Ausstellungsflächen beim Fränkischen Volksfest, die erst am 13.12.2012 angepasst worden ist.

Dessen ungeachtet ist bei der Stadt ein Abmangel im Haushalt  für das Volksfest in Höhe von 222 T€ (vgl. Seite 58 HH-Pl.) angeführt.

Außerdem steht die Sanierung des Volksfestplatzes bevor, auch mit erheblichen Aufwendungen für die Infrastruktur des Platzes (Versorgung mit Einrichtungen für Wasser, Abwasser und Strom etc.).

Die Benutzungsgebühren sollten eigentlich den Aufwand der Stadt deckeln.

Der bisherige erhebliche Zuspruch der Schausteller und Volksfestplatzbeschicker  spricht dafür, dass man auf dem Fränkischen Volksfest auch gute Gewinne erwirtschaften kann.

Dann sollte es aber auch möglich sein, den der Stadt entstehenden Aufwand zu kompensieren, zumindestens in höherem Maße.

Wir sollten deshalb das Thema einer kostendeckenden Gebührensituation angehen.

Dabei darf nicht vergessen werden: Die Schausteller und Volksfestplatzbeschicker müssen auch etwas verdienen können, ansonsten könnten attraktive Fahrgeschäfte und Veranstalter einen Bogen um das Crailsheimer Volksfest machen.

Wir sind uns darüber im Klaren, dass etwaige Maßnahmen für das Jahr 2016 ohnehin nicht mehr greifen werden.

 

  1. Profitcenter Buß- und Verwarnungsgelder – Verkehrsüberwachung

Mit amüsiertem Blick habe ich zur Kenntnis genommen, dass die Einnahmen der Stadt aus den Buß- und Verwarnungsgeldern unter der Rubrik „Profitcenter“ geführt werden (vgl. Seite 50 des HH-Pl.).

Wurde uns nicht dargestellt, dass diese Überwachungen und Kontrollen lediglich der Sicherheit im Straßenverkehr dienen würden?

Wird dann nicht jeder zur Kasse gebetene Verkehrssünder eine Abzocke oder Wegelagerei einwenden dürfen?

So unverblümt habe ich die Darstellung eines „Profits“ bei Buß- und Verwarnungsgeldern noch nicht gesehen!

 

  1. Ausbau altes Schulgebäude Ingersheim (S. 78 HH-Pl.)

Der Gemeinderat hat in der Vergangenheit schon einmal den kostenmäßig völlig überzogenen Ausbau des Dachgeschosses dieses Gebäudes abgelehnt.

Jetzt soll das Gebäude abermals saniert werden, mit einem Aufwand von 276.000 €.

Die Notwendigkeit und der Bedarf hierfür sind nicht ersichtlich, sodass diese Aufwendungen zu streichen sind, selbst wenn hierfür ein möglicher Zuschuss von 50 T€ im Raume steht (vgl. S. 77-HH-Pl.).

Eine Veräußerung des Gebäudes sollte zudem geprüft werden.

 

  1. Feuerwehr, hier  Roßfeld

In unserer Fraktion waren wir uns nicht vollständig einig, ob die Beschaffung einer neuen Drehleiter wegen der damit verbundenen hohen Erwerbskosten notwendig und sachlich angemessen ist.

Indessen halte ich eine funktionierende Drehleiter für unabweisbar. Insoweit muss ich mich auf die fachkundigen Aussagen schlichtweg verlassen.

Etwas anderes ist die Ersatzbeschaffung für ein FFW-Fahrzeug  LF 10 in Roßfeld.

Ist dieses tatsächlich notwendig?

Wir haben ja erst in jüngster Zeit gesehen, dass auch die Verwaltung diverse Vorstellungen der FFW über deren Ausrüstung und personelle Besetzung nicht akzeptieren konnte.

Wir sollten daher vor der Ausschreibung für dieses Kfz wie auch für weitere Stellenbesetzungen im Bereich der Feuerwehr (vgl. Seite 63 des HH-Pl.) die Grundsatzplanung der Wehr abwarten.

 

  1. In eigener Sache:

Die Beschallungs-/Lautsprecheranlage im Ratssaal wurde immer wieder bemängelt.

Bevor eine neue und relativ teure technische Anlage erworben wird, sollte erst einmal geprüft werden, ob man diese Kosten nicht durch einfachere Maßnahmen ersparen kann, z.B. Resonanzflächen im Saal bearbeiten oder auch endlich eine den Schallschutzanforderungen entsprechende Eingangstüre herzustellen bzw.  diese zu verbessern.

In jedem Fall sollte vor einer Vergabe- und Ausgabeentscheidung das Gremium GR einbezogen werden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Norbert Berg, 19.11.2015

 

 

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