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Verkehrsfluss, Tempo 30

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Anfrage der AWV Fraktion, Stadtrat J. Wüstner

Thema Verkehrsfluss, Tempo 30:

Mit der Sitzungsvorlage 2021/312 Lärmaktionsplan der Stadt Crailsheim; Fortschreibung (Stufe 3) sind
Maßnahmen zur „Verstetigung des Verkehrsflusses“ an verschiedenen Kreuzungen genannt.
Der Beschluss zur Sitzungsvorlage 2024/072 Schalltechnische Untersuchung der Lärmschwerpunkte in
der Stadt wurde der Antrag auf Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung zur Festlegung von Tempo
30 auf verschiedenen Straßenabschnitten beschlossen.

Meine Anfrage hierzu:

  • Wurden bereits Maßnahmen zur Verstetigung des Verkehrsflusses umgesetzt und wenn ja
    welche?
  • Sind Anpassungen bei der Steuerung den Lichtsignalanlagen auf Grund des jetzt geltenden
    Tempo 30 und damit in Abhängigkeit von der geänderten zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf
    verschiedenen Straßenabschnitten bereits durchgeführt oder geplant?

Ziel muss eine hohe Qualität des Verkehrsablaufs sein trotz der geänderten Höchstgeschwindigkeit.
Sollte es durch die geänderte Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Lichtsignalanlagen zu vermehrten
Stauungen kommen, da die Zeiten nicht mehr zur tatsächlichen Geschwindigkeit passen, entsteht
unnötiger Lärm durch Brems- und Beschleunigungsvorgänge. Dies sollte in jedem Fall vermieden
werden.

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