Suche
Close this search box.
Startseite » Alle Beiträge » Berichte zu den Sitzungen » Haushaltsrede der AWV zum Doppelhaushalt der Stadt Crailsheim für 2017/2018

Haushaltsrede der AWV zum Doppelhaushalt der Stadt Crailsheim für 2017/2018

Senden an:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Michl,

sehr geehrte Damen und Herren,

Herr Bürgermeister Rilk und unser Kämmerer Herr Eisele haben es mit ihrem Team geschafft einen Doppelhaushalt vorzulegen.

Für diese umfangreiche und komplexe Arbeit unsere Anerkennung und unseren Dank.

Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass es unter Ihrem Vorgänger Raab geheißen hat, dass ein Doppelhaushalt nicht möglich wäre bzw. nur unter erschwerten Bedingungen machbar sein könnte.

Jetzt haben wir die Doppik und dennoch einen Doppelhaushalt.

Betrachtet man das komplexe Werk ergibt sich schnell, dass man nicht einfach irgendwelche Stellschrauben ansetzen kann um damit das Werk einfach in eine andere Richtung zu lenken. Mitnichten!

Herr Bgm. Rilk hat aufgezeigt, dass die Investitionen in den nächsten zwei Jahren und im Rahmen des Finanzplanungszeitraums hoch ausfallen werden.

Die Frage stellt sich daher: Zu hoch oder gibt es Einsparungspotentiale?

Ich will meine diesjährige Haushaltsrede an zwei Bereichen festmachen: Feuerwehr und Stadthalle.

  1. Zur Feuerwehr

Selten habe ich in diesem Gremium einen solch guten und prägnanten Bericht wie von Herrn Branddirektor Dr. Demke gehört.

Was uns alle gefreut hat: Seine Expertise bestätigt, dass sich unsere Wehr in einem absoluten Topzustand befindet.

Hervorzuheben ist die persönliche Einsatzbereitschaft der Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr, die in Rekordzeiten ihre Einsatzbereiche erreichen und die jeweiligen Hilfeorte anfahren können.

Aufgrund der Vielzahl der Einsätze ist das persönliche Engagement der freiwilligen Helfer nicht hoch genug einzuschätzen; Ihnen, wie auch der Führung der Wehr gelten unser Dank und unsere Anerkennung.

In der vorletzten Sitzung hat der Gemeinderat auch dem Feuerwehrbedarfsplan entsprechend der Finanzierungsfähigkeit zugestimmt.

Klar ist, dass die Wehr sachlich und fachlich ausreichend ausgestattet sein muss.

Die Stadt Crailsheim leistet hier seit Jahrzehnten einen erheblichen Beitrag und zwar überwiegend auf eigene Kosten.

Wir haben die Bestätigung von Herrn Dr. Demke gehört, dass die Bezuschussung von Aufwänden der Wehr an die Stadt Crailsheim völlig unterdurchschnittlich ist und sowohl der Landkreis Schwäbisch Hall als übergeordneter Sicherheitsraum als auch das Land in einer höheren Verantwortung stehen.

Bei Sonderfahrzeugen bzw. solchen Einsatzmitteln, die überregional, also über die Gemeindegrenzen der Stadt hinaus eingesetzt werden können / sollen, kann eine Bezuschussung von 75 – 100 % in Betracht kommen.

Ich habe bis heute keine Bezuschussung eines Erwerbs von Feuerwehrbedarf oder -fahrzeugen in Erinnerung, bei denen sich der Landkreis Schw. Hall beteiligt hätte.

Also: Herr Oberbürgermeister Michl, liebe Kolleginnen und Kollegen Kreisräte: nicht nur die Kreisumlage beschließen sondern auch die Stadt Crailsheim in den Fördertopf für den Feuerschutz einbeziehen.

Aufgrund der zwei Autobahnen A 6 und A 7 und der häufigen Einsätze auf und um diese Strecken ist eine überregionale Förderung dringend erforderlich.

Weshalb soll die Stadt Crailsheim die überregionalen Aufgaben der Feuerwehr im Wesentlichen selbst bezahlen?

Für zukünftige Beschaffungen erwarten wir ein ausführliches Finanzierungskonzept und eine Darstellung darüber, ob und ggf. wie sich das Land bzw. der Landkreis hieran beteiligen. Gut wäre es, wenn mehrere Kommunen gemeinsam Ausschreibungen auf den Weg brächten, ggf. unter Federführung des Landkreises, da dann günstigere Preise in der Ausschreibung zu erzielen sein dürften.

Früher hat es geheißen, wenn man Zuschüsse oder höhere Zuschüsse haben will, muss man „Klinken putzen“.

Diese Mittelbeschaffung kann jedoch nicht das zuständige Fachamt leisten; hier muss die Verwaltungsspitze ran.

Also Herr Oberbürgermeister Michl, guten Mut, Frohsinn und Hartnäckigkeit dazu.

Wir lassen uns gerne positiv überraschen.

 

  1. Zur Stadthalle

Ich habe in diesem Gremium schon so häufig zu diesem Thema gesprochen, dass ich es nicht mehr intensiv und in epischer Chronologie anführen will.

Zwischenzeitlich hat sich doch ein Konsens im Gemeinderat dahin ergeben, dass man keinen „Stadtpalast“ errichtet sondern einen Ersatzbau für die fast schon „abgegangene“ Jahnhalle, die bereits 1988 auf Abbruch gekauft worden ist.

Für den sportiven Bereich und als Ersatz der ebenfalls maroden Kistenwiesenhalle benötigen wir seit Jahren allein für den Sportunterricht der Schulen eine weitere Sporthalle.

Die Verknüpfung zwischen Sporthalle und Veranstaltungshalle ergibt Synergien. Zudem ist die „Stadthalle“, also die Veranstaltungshalle für nicht sportliche Zwecke, deutlich abgespeckt.

Der Stadtentwicklungsplan hat bestätigt, dass ein dringendes Bedürfnis für eine derartige Stadthalle besteht. Sowohl die Bürger als auch der Gemeinderat haben dies bestätigt und jetzt auf den Weg gebracht.

Günstig wirkt sich insoweit aus, dass das Gebiet um den Volksfestplatz sowieso saniert wird und im Rahmen dieser Entwicklung diese Doppelhalle zielgerichtet errichtet werden kann.

Die AWV wird von den hierzu gefassten Beschlüssen nicht abrücken, zumal wir uns in bescheidenem Rahmen halten.

Ich darf beispielsweise auf den Bericht im HT vom 8.8.2016 verweisen, in dem über die Errichtung einer Multifunktionshalle in Hessental auf dem Kurz-Areal berichtet wurde.

Dort entstehen rund 2300 m² Tagungs- und Ausstellungsflächen und zugleich eine Multifunktionshalle (mit einer Höhe von 7,5 m auf rund 1000  m²), 900 m² sollen zudem für Catering, Restaurant und Kantine zur Verfügung gestellt werden.

Die Halle soll für rund 500 Besucher Platz bieten und zudem Hochzeiten, Abifeiern, größere Tagungen, Fahrradbasare, Handwerkermessen etc. ermöglichen.

Das alles kommt mir bekannt vor, Ihnen auch?

Die Einwendungen gegen die Errichtung der Stadthalle in Crailsheim sind dagegen nicht schlüssig.

Der Bedarf steht fest, die Umsetzung ist finanziell möglich und auch in Anbetracht der derzeit günstigen Zinssituation – gerade für Kommunalkredite – sinnvoll.

Was könnte denn entgegenstehen?

Eingewandt wird hierzu z.B. die Sanierung der Leonhard-Sachs-Schule.

Nun: die AWV-Fraktion hat die Schule besichtigt.

Die Baumängel im Ostflügel – am Dach und Fach – sind so offenkundig, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Weiterhin benötigt die Schule Erweiterungsflächen, die der Gemeinschaftsschulbetrieb und die Inklusion mit sich bringen.

Wir meinen, dass die Verwaltung die richtige zeitliche Abfolge gefunden hat.

Zuerst muss die Erweiterungsfläche geschaffen werden. In der sich danach ergebenden Umbauzeit für die Sanierung kann diese erweiterte Fläche für die Schüler des Ostflügels übergangsweise benützt werden, bis die Sanierung abgeschlossen ist.

Es hilft derzeit nicht, den Ostflügel zu sanieren und gleichzeitig den Erweiterungsbau zu schaffen.

Der Erweiterungsbau muss vorrangig hergestellt werden; erst dann ist eine sinnvolle Umsetzung der Sanierung denkbar.

Noch eine Bemerkung zur Sanierung des ASG.

Ich kann ja das Begehren der Schulleitung auf eine baldige Sanierung nachvollziehen. Nur:

Aufgrund der baulichen Missstände an der Leonhard-Sachs-Schule wäre diese für mich sogar in der zeitlichen Bauabfolge vorzuziehen. Das ASG kann sich noch glücklich schätzen, dass es ihre Entwicklungsplanung vor dem der LSS vorlegen konnte.

Und eines kann ich als Kommunalpolitiker schlichtweg nicht akzeptieren: Bislang hat – folgt man den Presseberichten des SWR – Herr MP Kretschmann eine finanzielle Unterstützung des Bundes für die Sanierung der Schulen für BW abgelehnt.

Noch Mitte November 2016 – so wird Herr Kretschmann – zitiert, habe er ein klares „Nein“ geäußert. Bei der Bildung verlaufe für ihn die rote Linie. Er befürchte, dass der Bund nur für die Schulsanierung zahlt, wenn er im Gegenzug auch ein Mitspracherecht in der Bildungspolitik erhält. Das wäre ein massiver Eingriff in den Kernbereich der föderalen Landeshoheit, begründet Kretschmann seine Entscheidung. Dass das Land BW mit dieser Meinung allein steht ist klar; die anderen 15 Ministerpräsidenten greifen auf Geld gerne zu.

Warten wir mal ab, ob mit der Einigung über die Länderfinanzierung und der Ankündigung, ca. 1 Milliarde € käme nach BW, das Land die Schulsanierung doch noch angehen wird.

 

  1. Verschieben von Investitionen

Wir können uns vorstellen, diese nachfolgenden Projekte entsprechend dieser Reihenfolge zurückzustellen:

  • Hirtenwiesen (Anschlussunterbringung): nach den jetzigen Erkenntnissen ist die Wohnraumbeschaffung für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen durch die Anmietung von Räumlichkeiten gesichert.

Wir hatten von unserer Fraktion bereits darauf hingewiesen, dass die Kosten der Flüchtlingsunterbringung vom Bund bzw. Land zu tragen sind – zumal Rekordsteuereinnahmen dort anstehen. Auf das wiederholt schon zitierte Konnexititätsprinzip ist hinzuweisen.

Die Städtetagpräsidentin Bosch hat kürzlich eine passgenaue Flüchtlingshilfe vom Land gefordert.

Der Innenminister Strobl hat zugesichert, dass man die Kommunen nicht allein lasse. Er führt an, dass man für die vorläufige Unterbringung an die Stadt- und Landkreise schon über eine Milliarde € gezahlt habe.

Nur das hilft bei der Anschlussunterbringung nicht weiter, die jetzt für die Kommunen anstehen.

In ihrem Bericht vom 8.12.2016 hat Frau Göke die sehr positiven Bemühungen bestätigt, die zu einer schon guten Unterbringung der Flüchtlinge geführt haben.

 

Müssten die Gebäude für die Flüchtlingsunterbringung nicht errichtet werden, ergeben sich Einsparungen in 2017 von 4,361 Mio.€ und in 2018 von 4,075 Mio. €.

Und wenn der Flüchtlingsstrom wieder anschwellen sollte, könnte kurzfristig auf die dann vorhandenen Pläne und das Grundstück zugegriffen und eine schnelle bauliche Umsetzung erfolgen.

Ergänzend: Sozial Schwache dürfen in der Diskussion um die Flüchtlingsunterbringung und Unterbringung von Obdachlosen nicht vergessen werden. Frau Städtetagspräsidentin Bosch hat zurecht verlangt, die Rahmenbedingungen für den sozialen Wohnungsbau anzukurbeln.

Dieser wurde bundes- und landesweit in den letzten Jahren drastisch zurückgefahren.

 

Die Schaffung von sozialem Wohnraum ist grundsätzlich Aufgabe des Bundes und des Landes.

Für Investoren oder auch für die öffentliche Hand muss eine Grundlage für die Errichtung oder Sanierung von Mietwohnungen geschaffen werden.

Die Kommunen sind zwar in der Pflicht, ihre Bürger vor Obdachlosigkeit zu schützen und Notwohnungen zur Verfügung stellen zu können.

Dem sind wir bislang auch nachgekommen und errichten zudem weitere Wohnungen in der Burgbergstraße.

Aber: die Kommune ist nicht primär für den Wohnungsbau zuständig und vor allem ohne ausreichenden Mittelzufluss auch nicht zur Finanzierung imstande.

  • Verschieben der Herstellung eines neuen Lagergebäudes für den städtischen Bauhof: Einsparung mittelfristig: 2017: 450 T€; 2018: 413 T€
  • Verschieben Generalsanierung Stadtmauer: Dringlichkeit bislang nicht begründet. (2017: 100 T€, 2018 230 T€)
  • Sanierung Gebäude Ingersheimer Hauptstraße 50, Sanierungsaufwand: 280 T€ (schon wiederholt abgelehnt)
  • Radwegekonzept aussetzen in 2017: 250 T€, in 2018 250 T€
  • Sanierung Gottesackerkapelle zurückstellen: 2017: 26.000 €, 2018: 555.000 €
  • Fahrradüberdachungen zurückstellen: 60 T€
  • Neugestaltung der Langen Straße, Spitalstraße, Gartenstraße zurückstellen

 

Aus der Haushaltsrede von Herrn Bgm. Rilk habe ich entnommen, dass er von einer Überfrachtung des Haushaltes durch zu viele Investitionswünsche ausgeht. Träfe dies zu, wäre der Haushalt möglicherweise nicht genehmigungsfähig.

Mich wundert nur, dass von Seiten der Verwaltungsspitze dies so hingenommen und nicht reagiert wird. Gibt es dort keine Abstimmung?

 

Zukünftig wünschen wir uns als AWV, dass die Stadtverwaltung eine Kostenbeteiligung des Landes für die verschiedenen, der Stadt Crailsheim übertragenen Bundes- und Landesaufgaben ausdrücklich und energisch einfordert.

Die Methode, Aufgaben anordnen und keine Mittel bereit stellen, ist nämlich keine gottgegebene Einrichtung sondern ein gefälliges Muster der Landesverwaltung.

 

Wir werden spannende Haushaltsberatungen führen.

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Norbert Berg, 15.12.2016

 

Skip to content